Diakonie Mitteldeutschland

Menschen mit Beeinträchtigungen im Alter
Derzeit stehen keine ausreichenden, angemessenen, bedarfsgerechten Leistungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen im Alter zur Verfügung. Die demographischen Prognosen für das Land Thüringen treffen Aussagen hinsichtlich der Altersstruktur. Allerdings sind keine verlässlichen Prognosen vorhanden, denen eine Analyse der besonderen Bedarfe für Menschen mit Beeinträchtigung im Alter vorausging. Es gibt keine repräsentativen statistischen Angaben über die Anzahl der Personen mit Beeinträchtigung und deren Alterstrukturen sowie Aussagen über die Lebenssituationen und Lebensperspektiven.

30. Wie können ausreichende, bedarfsgerechte und wählbare Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung für alle Lebensbereiche und ausgerichtet auf die speziellen Bedürfnisse der alt werdenden Menschen mit einer Behinderung zur Verfügung gestellt werden, um diesen Menschen den Erhalt ihrer Lebenssituation im gewohnten Umfeld und ihrer Lebensqualität trotz zunehmender Beeinträchtigungen zu ermöglichen?

31. Wie erfolgt die Erhebung qualifizierter Daten zur Anzahl der betroffenen Personen und deren sozialhilferechtlichen Bedarfen, um daraus mittel- und langfristige Bedarfsprognosen erstellen zu können?

32. Wie kann die Ausrichtung der Leistungen auf die Person sichergestellt werden? Art und Umfang der Leistungen sind bisher institutionell und überwiegend auf Gruppen bezogen.

Einheitlichkeit der Eingliederungshilfe durch (Landes)sozialplanung
Seit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe im Freistaat Thüringen sind die Kommunen und Kreise für die Umsetzung der Eingliederungshilfe zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört es, den individuellen Hilfebedarf der Menschen zu ermitteln und entsprechende Hilfen anzubieten. Um eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, müssen ausreichende Versorgungsangebote in den Regionen vorhanden sein. Hier sind Land und Kommunen aufgefordert, eine qualifizierte Sozialplanung vorzunehmen und auch umzusetzen. Das heißt, es muss in den Regionen eine bedarfsgerechte Infrastruktur und differenzierte Angebote geben. Um eine ausreichende Versorgung in den einzelnen Regionen zu sichern, sind investive Mittel für die Einrichtungen vom Land bereit zu stellen. Auch sind die Leistungserbringer angemessen an der Festlegung der Rahmenbedingungen in der Eingliederungshilfe im Rahmen der Planungskommission zu beteiligen.

33. Unterstützen Sie das Vorhaben einer gemeinsamen Sozialplanung von Kommunen, Land und der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände?

34. Wie kann man sich eine Förderung bedarfsgerechter Strukturen auf Landesebene vorstellen?

35. Welche Form der Beteiligung der Verbände an der Festlegung der Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe können Sie sich vorstellen?

Schulpflichtige Kinder mit und ohne Behinderung
Der Gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist im Thüringer Schulgesetz festgeschrieben. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung befinden sich mehrheitlich in diakonischer Trägerschaft. Im Moment ist es für die Förderschulen in freier Trägerschaft nicht möglich, sich weiterzuentwickeln und sich im Prozess des Gemeinsamen Unterricht mit ihrer Kompetenz, die sie über die Jahre in der täglichen Arbeit gewinnen konnten, einzubringen. Vor allem im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft bedarf es flexibler Lösungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler

36. Welche Möglichkeiten sehen sie, wie die Förderschulen in freier Trägerschaft ihre Kompetenzen in den Prozess des Gemeinsamen Unterrichts auch in der Zusammenarbeit mit staatlichen Schulen einbringen können?

37. Wie beurteilen Sie die Rolle der freien Träger im thüringischen Schulsystem?

38. Wie werden Sie durch entsprechende Gesetzgebung die Rolle der freien Träger in diesem Bereich absichern?

 
Kinder brauchen Urlaub. Schenken Sie mit!