Pressemitteilungen vom 30.06.2025

Kommission beschließt Steigerung der Vergütung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Mitteldeutschland hat Entgelterhöhungen von mindestens 5,8 Prozent und zusätzliche Freistellungen für rund 35.000 Mitarbeitende beschlossen.
Zum 1. Januar 2026 werden die Grundentgelte um 3 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 100 Euro. Eine weitere Steigerung von 2,8 Prozent folgt zum 1. Januar 2027. Für Ärztinnen und Ärzte gelten entsprechende prozentuale Anpassungen. Auch zahlreiche weitere Entgeltbestandteile wie Zulagen, Zuschläge und Kinderzuschläge werden analog zur Grundentgeltsteigerung angepasst. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Januar 2026 ebenfalls um 3 Prozent, mindestens um 50 Euro, und um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2027. Damit setzt die Diakonie Mitteldeutschland auf eine gestaffelte Umsetzung der Erhöhungen ab 2026 mit klar definierten Mindestbeträgen. Durch die Einführung von zusätzlichen Freistellungstatbeständen, zum Beispiel bei kirchlicher Trauung, Taufe, Konfirmation oder Firmung eines Kindes wird das christliche Profil im eigenständigen kirchlichen Regelwerk der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gestärkt.

Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, betont: „Mit den Erhöhungen von 3 Prozent und 2,8 Prozent sichern wir nicht nur das Einkommen unserer Mitarbeitenden – wir verbessern es real.“ Damit positioniert sich die Diakonie Mitteldeutschland nicht nur tariflich anschlussfähig, sondern setzt auch ein deutliches Zeichen für wirtschaftliche Stabilität und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten.

Die Regelungen, die in der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen wurden, verdeutlichen die Verlässlichkeit des kirchlichen „Dritten Weges“. Die Entscheidung für eine zweijährige Laufzeit bietet den diakonischen Einrichtungen sowie den Mitarbeitenden eine hohe Planungssicherheit.