Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige werden mal krank oder haben einen Urlaub nötig. In solchen Fällen bietet sich die Verhinderungspflege an. Das pflegebedürftige Familienmitglied begibt sich für die Zeit, in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände eines professionellen, ambulanten Pflegedienstes.

Dafür stehen jährlich maximal 1.510 Euro zur Verfügung die für eine Unterstützung an maximal 28 Tagen im Jahr genutzt werden können. Sie müssen die zur Verfügung stehenden Tage nicht auf einmal nutzen. Eine Stückelung oder eine stundenwiese Nutzung ist möglich. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, wenn die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden ist.