Arbeitgeberin Diakonie – ARK

Arbeitsrechtliche Kommission Diakonie Mitteldeutschland

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Mitteldeutschland befasst sich mit allen Fragen des Arbeitsrechtes für die rund 35.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen von Sachsen und Brandenburg. Dabei beraten und entscheiden in der Kommission jeweils die gleiche Anzahl Personen von Dienstnehmer- und Dienstgeberseite über die Fortentwicklung des Arbeitsrechts. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Mitglieder der Kommission gefasst, so dass immer auch beide Seiten an den Beschlüssen beteiligt sind. Eine Seite kann grundsätzlich nicht die andere Seite überstimmen.
Eine Beratung für Einzelpersonen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Das diakonische Arbeitsrecht (YouTube – Diakonie Bayern)

Geschäftsstelle der Arbeitsrechtliche Kommission

Die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Mitteldeutschland wird von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland geleitet. Ansprechpartnerin ist die Leiterin der Geschäftsstelle Katja Siebert.
Die Amtszeit der aktuellen arbeitsrechtlichen Kommission reicht bis zum 30. Juni 2027. Danach sind in einem geregelten Verfahren wieder Neubesetzungen vorzunehmen. Bis zur Neubesetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission bleibt die bestehende Besetzung kommissarisch im Amt.

Kontakt

Katja Siebert Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
Erfurt 99084
(0361) 51800-493 (0361) 51800-404

Die ARK tagt vorbehaltlich weiterer oder sich ändernder Sitzungstermine wie folgt:

2025

  • 10. Dezember in Erfurt

2026

  • 4. Februar in Halle (Saale)
  • 18. März in Erfurt
  • 6. Mai in Halle (Saale)
  • 10. Juni in Erfurt
  • 27. August in Halle (Saale)
  • 7. Oktober in Halle (Saale)
  • 2. Dezember in Erfurt

Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission setzt sich aus jeweils fünf Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite zusammen. Für den Verhinderungsfall sind entsprechende Stellvertreter nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz vorgesehen und gewählt. Aktuell ist die Arbeitsrechtliche Kommission mit folgenden Personen besetzt:

Vorsitzende
Doreen Schnee

Stellvertretende Vorsitzende
Babett Sauerbrey

Dienstgebervertreter

Mitglieder
Clemens Schlegelmilch (Novalis Diakonieverein)
Dr. Björn Starke (Christophoruswerk Erfurt)
Doreen Schnee (Matthias-Claudius-Haus)
Stephan Zwick (Evangelische Stiftung Neinstedt)
Heike Reiff (Diakonie Mitteldeutschland)

Stellvertretende Mitglieder
Michael Görk (Diakonie in Nordhausen Stiftung „Maria im Elende“)
Prof. Dr. Klaus Scholtissek (Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein)
Patricia Metz (Diakonieverein Bittelfeld-Wolfen-Gräfenhainichen)
Martin Montowski (Diakonie-Krankenhaus Harz)
Michael Weigel (Stadtmission Halle)

Dienstnehmervertreter

Mitglieder
Babett Sauerbrey (Bodelschwingh-Hof Mechterstädt)
Tobias Klapczynski (Diakonie Mitteldeutschland)
Marco Achard (Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein)
Marcel Büchner (Bodelschwingh-Hof Mechterstädt)
Marcel Geißler (Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein)

Stellvertretende Mitglieder
Marc Scheidig (Diako Thüringen)
Robert Brandt (Bodelschwingh-Hof Mechterstädt)
Mandy Kanamüller (Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein)

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission

Die Arbeitsrechtliche Kommission arbeitet nach dem jeweils geltenden Arbeitsrechtsregelungsgesetz und der Geschäftsordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission, die im geschützten Extranet der Diakonie Mitteldeutschland zusammen mit aktuellen Beschlüssen veröffentlicht ist.

Die Beschlüsse gehen in die veröffentlichten Arbeitsvertragsrichtlinien ( AVR) der Diakonie Mitteldeutschland ein. Beispielberechnungen für die Vergütung in den verschiedenen Berufsgruppen auf der Grundlage der AVR finden Sie hier in unserem Gehaltsrechner.