Mehr Transparenz bei der Kita-Finanzierung

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Nancy Wellenreich
Referentin Jugendhilfe und Kindertagesstätten Sachsen-Anhalt

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von Nancy Wellenreich

Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) sorgt für aufgeheizte Diskussionen in Sachsen-Anhalt. Vor allem die derzeitige Finanzierung wird immer wieder heiß diskutiert. So fordern vor allem die kommunalen Spitzenverbände eine Rückkehr zum alten Finanzierungssystem ohne jedoch eine wirkliche Begründung hierfür zu haben. Im alten Finanzierungssystem müssen Freie Träger zum Beispiel fünf Prozent der Gesamtkosten einer Einrichtung als Eigenanteil aufbringen, während zum Beispiel die Verwaltungs- und Betriebskosten einer kommunalen Kita in der Berechnung gar nicht auftauchen, sondern im Gesamthaushalt der Kommune zusammengefasst sind. So ein Verfahren lässt einen realistischen und nachvollziehbaren Kostenvergleich gar nicht zu. Man könnte fast meinen, dass die durch die neuen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen entstandene Transparenz bei der Finanzierung von Kindertagesstätten von einigen Akteuren im Land Sachsen-Anhalt nicht gewünscht wird und es am Ende doch wieder nur darum geht, wo bei der Kindertagesbetreuung gespart werden kann.

Erzieherin mit Kindern in einer Kita in Wernigerode

Kinder mit einer Erzieherin in einer Kita in Wernigerode. Die Kita-Finanzierung in Sachsen-Anhalt ist zurzeit ein großes Thema. (Foto: Frieder Weigmann)

Die Diakonie Mitteldeutschland spricht sich ganz klar für eine Finanzierung nach § 78 b-g SGB VIII und damit verbunden für den Abschluss der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen aus, denn dadurch werden die tatsächlich entstehenden Kosten für einen Kita-Platz sichtbar. Dies hat auch der Evaluationsbericht des Zentrums für Sozialforschung Halle bestätigt.

Wir teilen die Einschätzung der Sozialforscher, dass es an einigen Stellen einen dringenden Nachbesserungsbedarf in der aktuellen Handhabung der Verhandlungen der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen und der Finanzierungsströme gibt.

So wünschen wir uns, dass alle Beteiligten gemeinsam nach praktikablen und unbürokratischen Wegen im Rahmen der Verhandlungen suchen (§ 78 b-g SGB VIII). Dazu ist es aus unserer Sicht dringend notwendig alte Gewohnheitsrechte abzulegen und offen in Gespräche einzusteigen. Die Diakonie Mitteldeutschland ist hierzu gern bereit!

Mit Spannung erwarten wir die Debatte zur zukünftigen Finanzierung von Kindertagesstätten in der 17. Landtagssitzung am 26. und 27. Oktober 2017 und die Diskussionen hierzu. Wir hoffen, dass die Landtagsabgeordneten ihre Entscheidungen nicht nur anhand rein fiskalischer Gründen treffen, sondern hier auch auf ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren setzen.