Mitgliederversammlung beschließt Kirchengesetz und Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Die Mitgliederversammlung der Diakonie Mitteldeutschland hat heute per Beschluss das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland für die Diakonie übernommen. Das Gesetz wurde in einer Arbeitsgruppe durch Vertreterinnen und Vertreter der Landeskirchenämter der EKM, der Evangelischen Kirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland erarbeitet.
Gültigkeit in der Diakonie Mitteldeutschland erlangt das Kirchengesetz durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Zugleich wurde eine Richtlinie beschlossen, die Empfehlungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes enthält. Ziel des Kirchengesetzes und der Richtlinie zur Umsetzung in der Diakonie Mitteldeutschland ist der Schutz vor sexualisierter Gewalt.