In Einrichtungen der Diakonie in Thüringen und Sachsen-Anhalt droht ab dem 16. März ein Versorgungsproblem, sollten die Gesundheitsämter für Beschäftigte ein Betretungsverbot des Arbeitsplatzes aussprechen. In einer verbandsinternen Erhebung konnte festgestellt werden, dass in Diakonie-Einrichtungen zwar zwischen 82 und 95 Prozent der Mitarbeitenden geimpft sind. „Das ist deutlich mehr, als im Bevölkerungsschnitt in Thüringen und Sachsen-Anhalt.“, sagt Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland. „Aber es reicht nicht aus. Jetzt besteht die Gefahr, dass Menschen, die Pflege, Betreuung und Unterstützung benötigen, allein gelassen werden.“ Die Rückmeldungen aus evangelischen Sozialeinrichtungen zwischen Sonneberg und Salzwedel und zwischen Gotha und Wittenberg zeigen ganz praktische Probleme mit den neuen Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz. Dienstpläne können nicht geschrieben werden, neue Verträge für die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung können nicht geschlossen werden, selbst Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen und die Essensversorgung in Sozialeinrichtungen stehen zur Disposition.