Statt einer echten Pflegereform hat Bundegesundheitsministerin Nina Warken lediglich ein hartes Kostendämpfungsgesetz der Pflegeversicherung vorgelegt. Dabei sind die Folgewirkungen dramatisch für pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige, für Pflegeeinrichtungen und -dienste und deren Mitarbeitenden und auch für die Kommunen und Landkreise.
Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland: “Der Gesetzesentwurf ist ein Armutszeugnis der Bundesregierung, die damit ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der Pflege nicht gerecht wird.“ Die seit Jahren offenen Fragen der Leistungssicherung und der Begrenzung der Eigenanteile bleiben unbeantwortet. Stattdessen wird Pflege durch steigende Eigenanteile noch mehr zur Armutsfalle und drängt Menschen noch stärker in die Sozialhilfe.
Kommunale Haushalte werden damit deutlich stärker als bisher belastet, längere Bearbeitungszeiten der Anträge auf Hilfe zur Pflege können stationäre Einrichtungen in wirtschaftliche Schieflagen bringen. Durch Verschärfung der Begutachtungskriterien werden pflegebedürftige Menschen weniger Leistungen erhalten.
Die Streichung des Entlastungsbetrages trifft vor allem einkommensschwache Haushalte, die erstmalig mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind, mit großer Härte. Der größte Teil der Menschen wird zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Deren Rentenbeiträge werden gekürzt. Auch für sie wird die Pflege in der eigenen Familie noch mehr zur Armutsfalle – ein Schlag ins Gesicht derer, die sich seit Jahren engagiert um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmern und dazu auch noch Einschnitte im eigenen Berufsleben hinnehmen.
Die aktuellen Ziele einer Aussetzung der Tarifanerkennung für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen ist eine Missachtung der Pflegeberufe und wird die Einrichtungen schnell in große wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Es droht eine Reduzierung von Pflegeleistungen und eine von Zeitdruck geprägte schlechtere Versorgung durch eine Rückkehr zur „Rennpflege“. Ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen – insbesondere in gemeinnütziger Trägerschaft mit Tarifbindung – haben keine Kompensationsmöglichkeiten, um die steigenden Personalkosten aufzufangen.
Für eine gerechte und akzeptierte Reform fordert die Diakonie Mitteldeutschland die Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung und einen deutlich größeren Finanzierungsanteil durch Steuermittel. Dazu Christoph Stolte: „Tragfähige Vorschläge für eine Pflegereform, die die Würde jedes Menschen sichert und auf breiten Schultern getragen wird, liegen vor. Es fehlt der Bundesregierung an Mut und an Verantwortungsübernahme, eine echte Reform einzuleiten.“
