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GAMAV – Seminar MVG 1 – Kurs 3

Einführung ins Mitarbeitendenvertretungsgesetz (Kurs 3/3)

21. September 2026 : 11:00 Uhr 25. September 2026 : 13:00 Uhr

Hansapark 2
39116 Magdeburg
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kontakt

Julia Baumann Fortbildungs-Ausschuss GAMAV
015776371709

Engagement und Idealismus sind wichtige Voraussetzungen für die Arbeit in der Mitarbeitendenvertretung – doch für eine effektive Mitgestaltung sind auch rechtliche Grundlagen unerlässlich.
Dieses Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse im Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD). Es bietet einen fundierten Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung (MAV) sowie über deren rechtliche Stellung und interne Organisation.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den wichtigsten Beteiligungsrechten, die für die tägliche MAV-Arbeit von zentraler Bedeutung sind.
Das erworbene Wissen und der kollegiale Austausch im Seminar schaffen die Grundlage dafür, die Aufgaben in der Mitarbeitendenvertretung verantwortungsvoll und wirkungsvoll wahrzunehmen. Weitere Informationen


Anmeldung

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung gelten die Stornierungsbedingungen.
Seminargebühr 1.490,- Euro inklusive Unterkunft und Verpflegung
Anmeldeschluss: 16. Mai 2026

Angaben zur Dienststelle

Rechnungsanschrift (falls abweichend)

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Stornierung der Anmeldung / Absage eines Seminars Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Teilnahme an einem bereits gebuchten Seminar zu stornieren, bitten wir um eine unverzügliche, mindestens textförmliche Mitteilung (also per Brief oder E-Mail). Dies unterstützt uns sowohl bei der organisatorischen Abstimmung mit dem Tagungshaus und den Referentinnen/Referenten als auch bei der Vergabe freiwerdender Plätze an Kolleginnen/Kollegen anderer Gremien, die gegebenenfalls auf eine Teilnahme warten. Geht uns die mindestens textförmliche Stornierung später als 35 Tage vor Seminarbeginn zu oder bleibt die Teilnahme ohne Absage aus, sehen wir uns leider veranlasst, die vollständige Seminargebühr (einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Seminarkosten) in Rechnung zu stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Um Stornokosten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die an Ihrer Stelle am Seminar teilnimmt. Wir behalten uns vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Erkrankung von Referentinnen/Referenten oder eine zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. In diesem Fall sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.