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GAMAV – Seminar MVG 3

Mitarbeitendenvertretungsgesetz – Vertiefungsseminar

5. Oktober 2026 : 11:00 Uhr 9. Oktober 2026 : 13:00 Uhr

Friedrich-König-Str. 1
98527 Suhl
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kontakt

Julia Baumann Fortbildungs-Ausschuss GAMAV
015776371709

Dieses intensive Seminar vermittelt fundiertes Wissen zu den Beteiligungsrechten der MAV in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten – praxisnah und rechtssicher. Im Fokus stehen die rechtlichen Grundlagen und die konkrete Anwendung bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen sowie wirtschaftlichen Veränderungen im Betrieb. Die Teilnehmenden lernen, wie sie Beteiligungsrechte wirksam nutzen und gegenüber dem Arbeitgeber vertreten können. Weitere Informationen


Anmeldung

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung gelten die Stornierungsbedingungen.
Seminargebühr 1.490,- Euro inklusive Unterkunft und Verpflegung
Anmeldeschluss: 21. August 2026

Angaben zur Dienststelle

Rechnungsanschrift (falls abweichend)

Datenschutz Ich bin damit einverstanden, dass die angegebenen Daten zur Verarbeitung bei der Diakonie Mitteldeutschland zum Zweck der Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung gespeichert werden. Ihre Daten werden ausschließlich von uns genutzt – wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter! Ich kann meine Einwilligung jederzeit gegenüber dem Landesverband widerrufen.

Stornierung der Anmeldung / Absage eines Seminars Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Teilnahme an einem bereits gebuchten Seminar zu stornieren, bitten wir um eine unverzügliche, mindestens textförmliche Mitteilung (also per Brief oder E-Mail). Dies unterstützt uns sowohl bei der organisatorischen Abstimmung mit dem Tagungshaus und den Referentinnen/Referenten als auch bei der Vergabe freiwerdender Plätze an Kolleginnen/Kollegen anderer Gremien, die gegebenenfalls auf eine Teilnahme warten. Geht uns die mindestens textförmliche Stornierung später als 35 Tage vor Seminarbeginn zu oder bleibt die Teilnahme ohne Absage aus, sehen wir uns leider veranlasst, die vollständige Seminargebühr (einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Seminarkosten) in Rechnung zu stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Um Stornokosten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die an Ihrer Stelle am Seminar teilnimmt. Wir behalten uns vor, ein Seminar aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Erkrankung von Referentinnen/Referenten oder eine zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. In diesem Fall sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.