
Gehaltsrechner
Zusätzlich erhalten Sie
… eine monatliche Kinderzulage bei Bezug von staatlichem Kindergeld. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und der Kinderzahl.
In dem errechneten Bruttomonatsentgelt ist die Kinderzulage bereits enthalten. Der Betrag der monatlichen Kinderzulage erfolgt als Information in einer gesonderten Zeile. Bei einer Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Kinderzulage anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs.
… Zuschläge, zum Beispiel bei Schicht- und Wochenenddienst. Die Zuschläge erhöhen das monatliche Entgelt. Ein Ausweis im Ergebnis des Gehaltsrechners erfolgt hier nicht. Die Höhe der Zuschläge ergibt sich in konkreten und individuellen Beschäftigungsverhältnissen.
… eine Jahressonderzahlung in der Regel in Höhe eines vollen 13. Monatsgehalts. Die Zahlung der ersten Hälfte der Jahressonderzahlung erfolgt im November des laufenden Jahres. Die zweite Hälfte einer Jahressonderzahlung wird in Abhängigkeit vom betrieblichen Ergebnis der Einrichtung im Juni des Folgejahres gezahlt.
… eine weitestgehend durch den Dienstgeber finanzierte zusätzliche Altersversorgung.
Alle Angaben finden Sie in unseren Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in der Fassung Diakonie Mitteldeutschland mit dem Stand 1. Januar 2025. Informationen zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen finden Sie in der Anlage 1 und die Erläuterungen zu den (Erfahrungs-)Stufen im § 15 AVR Diakonie Mitteldeutschland. In Anlage 2 der AVR Diakonie Mitteldeutschland sind die monatlichen Tabellengrundentgelte hinterlegt.
Anmerkung
Alle Angaben beruhen auf der AVR Diakonie Mitteldeutschland und stellen Beispielrechnungen dar. Ein Rechtsanspruch, dass Sie das in der Beispielsrechnung berechnete Entgelt tatsächlich erhalten, wird dadurch nicht begründet.
Weiterführende Informationen zur Diakonie als Arbeitgeberin erhalten Sie hier.