Altenhilfe

Die Angebote unserer diakonischen Einrichtungen im Bereich Altenhilfe sind vielfältig. Neben der klassischen Senioreneinrichtung und den ambulanten Pflegediensten gibt es zahlreiche andere Wohn-, Betreuungs-, Unterstützungs- und Pflegeangebote, die altgewordenen, hilfe- und pflegebedürftigen Menschen trotz Beeinträchtigung zu einem möglichst selbstbestimmten Leben verhelfen. In den diakonischen Einrichtungen werden Menschen ganzheitlich und in Achtung ihrer Persönlichkeit unterstützt und gepflegt.


Aufgabe des Spitzenverbandes

Das Referat Altenhilfe und Hospiz betreut circa 240 Einrichtungen der Altenhilfe und 26 ambulante und stationäre Hospizdienste in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen Sachsens.
Unsere Aufgabe ist es, die Interessen unserer Mitgliedseinrichtungen und der Menschen, für die die Diakonie tätig ist gegenüber der Politik, der Kirche, Behörden und der allgemeinen Öffentlichkeit auf Landes- und Bundesebene zu vertreten. So wirken wir zum Beispiel durch Stellungnahmen an der Landes- und Bundesgesetzgebung mit und verhandeln Rahmenverträge für unsere Einrichtungen auf Landesebene.
Für unsere Mitglieder sind wir Ansprechpartner in konzeptionellen, strukturellen, organisatorischen und fachlichen Fragen. Zudem beraten und unterstützen wir bei der Umsetzung von sozialpolitischen und gesetzlichen Vorgaben. Unser Referat arbeitet eng mit unseren Einrichtungen im Rahmen des Fachverbandes für Altenarbeit und Gemeindekrankenpflege zusammen. Durch verschiedene Veranstaltungen und Fachtagungen entwickeln und fördern wir die Zusammenarbeit zwischen unseren Einrichtungen, befördern Kooperationsstrukturen und entwickeln sowohl fachlich als auch diakonisch die Altenarbeit in Mitteldeutschland weiter.


Leistungsangebote

Welche Arbeit leisten diakonische Einrichtungen der Altenhilfe und ihre Träger und was zeichnet diese aus?

Ambulante Pflege

Ambulante Pflegedienste leisten einen oft unverzichtbaren Beitrag dazu, dass insbesondere an Demenz erkrankte Menschen weiterhin zu Hause leben können. Neben der pflegerischen Versorgung können sie mit ihrem unterstützenden Angebot oft für bestimmte Zeiten eine Entlastung von pflegenden Angehörigen in der eigenen Wohnung schaffen. Die Pflegekraft kommt, je nach Bedarf, ein bis mehrmals am Tag in die Häuslichkeit und hilft bei der Körperpflege, bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder unterstützt bei der Betreuung des Angehörigen.
Je nach Angebot ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder durch den Sozialhilfeträger möglich. Unserer Pflegedienste sind beratend tätig und unterstützen pflegende Angehörige bei allen organisatorischen Aufgaben rund um die Pflege zu Hause –zum Beispiel bei der Beantragung des Pflegegrades bei den Pflegekassen oder bei der Planung des Pflegeprozesses für den Pflegbedürftigen.
Zudem bieten die Diakonie Sozialstationen Leistungen der häuslichen Krankenpflege an. Diese umfassen Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die von der Krankenkasse erst genehmigt und anschließend beglichen wird.

Tagespflege

Angehörige müssen ihren Beruf nicht aufgeben, wenn sie ein Familienmitglied im Kreis der Familie behalten möchten. Zu den bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten gehört die Tagespflege: Pflegebedürftige verbringen ein oder mehrere Tage pro Woche gemeinsam mit anderen Tagesgästen in einer Betreuungseinrichtung, die auf ihre Bedürfnisse eingestellt ist. Am Abend kehren sie in ihre Familien zurück.
Die Tagesstätten gestalten den Tag nach den Wünschen und Fertigkeiten der Gäste. Beispielsweise stehen Aktivitäten wie gemeinsames backen und kochen, Wäschebügeln unter Betreuung oder malen auf der Tagesordnung. Manche Tagesstätten haben einen Garten, in dem es immer Unkraut zu jäten oder ein Beet umzugraben gibt.
Die Tagespflege umfasst bei Bedarf die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Tagespflege und zurück.

Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige werden hin und wieder krank oder haben einen Urlaub nötig. In solchen Fällen bietet sich die Verhinderungspflege an. Das pflegebedürftige Familienmitglied begibt sich für die Zeit, in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände eines professionellen Pflegedienstes.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, wenn die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden ist. Dem Pflegebedürftigen stehen jährlich maximal 1.612 Euro zur Verfügung, die in einem solchen Fall für eine Unterstützung an maximal 42 Tagen im Jahr genutzt werden können. Dabei müssen Sie die zur Verfügung stehenden Tage nicht auf einmal nutzen. Für die Verhinderungspflege können zudem 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro erhöhen.
Eine Stückelung oder eine stundenweise Nutzung ist ebenfalls möglich. Diese muss im Voraus nicht gesondert beantragt werden. Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege ausschließlich die Belege vorzulegen.

Kurzzeitpflege

Neben ausgewiesenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen halten einige unserer diakonischen stationären Einrichtungen auch Plätze für Kurzzeitpflegegäste vor.
Diese Leistungen stehen Pflegebedürftigen längstens 28 Tage im Jahr zu und dürfen pro Jahr maximal 1.612 Euro kosten. In der Praxis bedeutet das: Die Angehörigen vereinbaren mit der Pflegeeinrichtung eine bestimmte Anzahl von Tagen, die dem Gegenwert von 1.612 Euro entsprechen. Ist dieser Betrag aufgebraucht, besteht zudem die Möglichkeit, den noch nicht verbrauchten Leistungsbetrag für Verhinderungspflege für Leistungen der Kurzzeitpflege einzusetzen. Dadurch kann der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege sogar auf bis zu 3.224 Euro verdoppelt werden.
Kurzzeitpflege bietet sich nicht nur an, wenn pflegende Angehörige erkranken. Sie empfiehlt sich ganz besonders dann, wenn sich der körperliche und geistige Zustand eines pflegebedürftigen Menschen vorübergehend verschlechtert.

Betreutes Wohnen

Wenn das Leben daheim zu beschwerlich oder unsicher wird, kann ein betreutes Wohnen die Lösung sein. Seniorinnen und Senioren leben hier in ihren eigenen Wohnungen und können bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zusätzliche pflegerische, hauswirtschaftliche und/ oder betreuerische Leistungen mit den Diakonie Sozialstationen vereinbaren.
Ferner können die Bewohnenden per Notrufknopf rund um die Uhr professionelle Hilfe in ihre Wohnung holen.

Pflegekurse

Für Angehörige gibt es kostenfreie Kurse für die Pflege und Betreuung zu Hause. Diese werden bspw. von den Diakonie Sozialstationen angeboten. Teilweise gibt es während des Kurses Betreuungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen.

Selbsthilfegruppen für Betroffene und deren Angehörige

Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden, ins Gespräch zu kommen. Bestehende Angebote sind bspw. Trauercafés oder Selbsthilfegruppen von Menschen mit Demenz. Viele Angehörige und Betroffene nutzen das Angebot, um über ihre Sorgen und Ängste zu sprechen, aber auch, um sich gegenseitig Unterstützung, Anregungen und Tipps zu geben. Häufig werden die Gruppen von einer Fachkraft geleitet und begleitet.

Ambulante Entlastungsangebote gemäß § 45b SGB XI

Ambulante Entlastungsangebote sind zusätzliche Leistungen, die von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden, sofern eine Person durch eine Erkrankung im Alltag Unterstützung benötigt. Anbieter sind ambulante Pflegedienste, niedrigschwellige Entlastungsangebote mit begleiteten, ehrenamtlichen Helfern, niedrigschwellige Tagesbetreuungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Das Angebotsspektrum ist breit gefächert. Zum Einen werden tagesstrukturierende Angebote in Einzelbesuchen erbracht, andererseits sind Gruppenangebote wie das gemeinsame Singen berühmter Melodien aus der Jugend, Märchen erzählen, gemeinsam Mahlzeiten zubereiten oder den Tisch decken möglich. Weiterhin schauen sich die Betreuerinnen und Betreuer gemeinsam mit den Pflegebedürftigen alte Fotoalben an, um Erinnerungen zu wecken, oder ergänzen bekannte Sprichworte und Liedertitel, um das Gehirn zu trainieren.
Die Angebote bieten sowohl für den Pflegebedürftigen als auch seinen pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung, welche sich erfahrungsgemäß sehr positiv auf den Allgemeinzustand des zu Betreuenden auswirkt.

Ambulante Wohngemeinschaften gemäß § 38a SGB XI

In ambulanten Wohngemeinschaften teilen sich mehrere Personen eine Wohnung mit gemeinschaftlichem Wohnzimmer sowie einer Gemeinschaftsküche. Professionelles Pflegepersonal betreut die Mieter rund um die Uhr. Wohngemeinschaften sind zumeist als eigenständige Mietergemeinschaft organisiert.
Jedes WG-Mitglied bewohnt darin ein eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln. Küche, Wohnzimmer und Bäder nutzen die Mieter gemeinsam. Die Gemeinschaft ist überschaubar und es kommen stets die gleichen Pflege- und Betreuungskräfte in die häusliche Umgebung. In vielen Wohngemeinschaften ist es ausdrücklich erwünscht, dass sich die Angehörigen rege am WG-Leben beteiligen und den Alltag organisieren helfen.
Das Leben in der WG läuft so normal wie möglich ab: die Mitglieder erledigen wichtige Tätigkeiten soweit sie es können und wünschen selbst. Wie viel eine Betreuung in einer WG kostet, hängt von der Zahl der WG-Mitglieder und ihrem Hilfebedarf ab.

Stationäre Altenpflege

Wenn das Wohnen in den eigenen vier Wänden nicht mehr gewährleistet werden kann, ist ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung meist unausweichlich.
Viele unserer Einrichtungen orientieren sich an folgendem Leitbild: Die Menschen leben in kleinen Gruppen mit festen Pflegekräften. Sie sind demnach in ein soziales Gefüge eingebunden. Innerhalb der Gemeinschaft können die Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend ihren Möglichkeiten beispielsweise beim Kochen oder Waschen helfen. Auch die Raumgestaltung ist besonders: Die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner gruppieren sich meist um einen zentralen Wohn-, Ess- und Kochbereich für alle Bewohnenden. Auf Wohnlichkeit wird dabei besonderen Wert gelegt.
Wenn alte Menschen mit und ohne Demenz eine Gemeinschaft bilden, kommt es häufig zu Konflikten. Manche Einrichtungen richten deshalb ganze Wohnbereiche oder Wohngruppen speziell für Demenzkranke ein. Durch spezifische Angebote, durchgeführt von geschultem Personal, wird das Gedächtnis der Bewohnenden aktiviert oder zum gemeinsamen Musizieren und Singen angeregt.

Pflegeoasen für Schwerstkranke

Auch in der letzten Lebensphase gibt es spezielle Angebote für Menschen mit Mehrfacherkrankungen, eingeschränkter Mobilität und fortgeschrittener Demenz. Sie sind nicht mehr in der Lage, selbstständig am Gemeinschaftsleben und an Aktivitäten teilzunehmen und dadurch vollständig auf umfassende Hilfen angewiesen.
Einige Pflegeeinrichtungen haben für ihre schwerstpflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner sogenannte Pflegeoasen eingerichtet. Hier werden drei bis acht schwer erkrankte Personen in einem großen, abtrennbaren Raum betreut. Je nach Konzept der Pflegeoase hat jede Bewohnerin und jeder Bewohner zusätzlich sein privates Zimmer, um bei Bedarf die Nacht dort verbringen zu können. Die Tagesbetreuung mit besonderen, an die Bedürfnisse der erkrankten Menschen angepassten Therapien findet gemeinsam mit allen Bewohnenden in der Pflegeoase statt. Das Pflegekonzept sieht vor, Angehörige wie auch Ehrenamtliche einzubeziehen und mit ihnen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.


Martina Olbrich Team Altenhilfe/Hospiz
Merseburger Straße 44
Halle (Saale) 06110
(0345) 12299-351
Tobias Kranz Team Altenhilfe/Hospiz
Merseburger Straße 44
Halle (Saale) 06110
(0345) 12299-350

Hier finden Sie die Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe