Der Landesrahmenvertrag der Eingliederungshilfe wurde durch das Sozialministerium in Sachsen-Anhalt im März gekündigt. In diesem Vertrag geht es um die gesetzlichen Hilfen für Menschen mit Behinderung, die unter anderem von Einrichtungen der Diakonie erbracht werden. Begründung des Landes für die Vertragskündigung: bei einer Neuverhandlung könnten die Ziele des BTHG und der UN-Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden. Für Menschen mit Behinderungen ändere sich gemäß der Erklärung des Sozialministeriums ab dem 1. Januar 2025 nichts. Die gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände in Sachsen-Anhalt kritisieren, dass jetzt völlig unklar ist, auf welcher Leistungs- und Vergütungsbasis die Hilfen für Menschen mit Behinderungen ab Januar erbracht werden sollen. Deshalb wurde am 8. November ein „Offener Brief“ an den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff auf den Weg gebracht, in dem auf die problematische und kritische Situation aller Betroffenen hingewiesen wird und in dem der Ministerpräsident um ein Krisengespräch mit den Verbänden der Liga der Freien Wohlfahrtspflege gebeten wird.
Mit einer Unterschrift unter einer entsprechenden Petition kann jeder und jede die Forderungen gegenüber der Landesregierung unterstützen.
© Fotos Sabrina Gorges