03.09.2020

Kürzungen für Freie Schulen: "Jetzt drohen Erfrierungen!"

Die Vorlage aus dem Finanzministerium für den Haushaltsentwurf 2020/21 der Thüringer Landesregierung sieht Kürzungen bei Schulen in Freier Trägerschaft vor. Die dort geplanten Mittel stehen aber der Planung des Bildungsministeriums entgegen. Nach jahrelangem Streit um die Grundlagen der Kostenermittlung für Freien Schulen hatten die Förderschulen der Diakonie für ein paar Tage Grund aufzuatmen. Die Signale aus dem Bildungsministerium waren positiv, die Einigung bei der Kostenberechnung ein guter Kompromiss.

Die Finanzierung der Förderschulen liegt seit Jahren am untersten Limit. Jetzt führt der Rotstift im Finanzministerium zu einer existenziellen Bedrohung. „Die Decke ist schon lange zu kurz. Wenn jetzt noch mehr abgeschnitten wird, gibt’s nicht nur kalte Füße – es drohen Erfrierungen!“, sagt Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland. „Steht die Landesregierung noch zu ihrem Bekenntnis für eine vielfältige Schullandschaft, in der die Interessen von Eltern und Kindern gewürdigt werden?“

Die Finanzierung der Schulen in diakonischer Trägerschaft darf auf keinen Fall unter den Kostenwert an einer vergleichbaren staatlichen Förderschule sinken. Schon lange bringen die Förderschulen versteckte Eigenanteile auf, so bei den Kosten für Altersteilzeit, für Fort- und Weiterbildung und bei Investitionen. Häufig besteht auch für die Lehrer insgesamt eine geringere Entlohnung, als an staatlichen Förderschulen. „Auch so kann man die Bildungslandschaft bereinigen, wenn Lehrer an staatlichen Schulen deutlich besser verdienen und mit Verbeamtung gelockt werden.“, so Christoph Stolte.

Die Finanzlage der Diakonie-Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen unterrichtet und gezielt gefördert werden, ist seit Jahren prekär. Die aktuelle Haushaltsplanung ist für Christoph Stolte eine „Unterfinanzierung mit Ansage und damit ein Bruch mit dem gesetzlichen Auftrag in der staatlichen Bildungspolitik.“

Schulen in diakonischer Trägerschaft in Thüringen sind meist Förderschulen. Dass die Eltern von behinderten Kindern Schulgeld bezahlen, ist ausgeschlossen. Denn die Eltern haben keine Wahlmöglichkeit. Die Förderschule in Freier Trägerschaft ist eine staatliche Ersatzschule. Auch für Kinder mit einer Behinderung besteht die gesetzliche Schulpflicht.

In der Diakonie erfüllen landesweit 13 Förderschulen mit mehr als 1.300 Kindern mit Behinderungen Aufgaben für den Freistaat. Hinzu kommen sechs Grund- und Gemeinschaftsschulen mit knapp 1.000 Kindern und sechs Berufsbildende Schulen mit über 500 Auszubildenden.