22.09.2022

Strompreisbremse auch für Menschen in Wohneinrichtungen

Der Koalitionsausschuss der Ampelregierung im Bund hat beschlossen, dass es demnächst für alle Privathaushalte eine Strompreisbremse geben soll. Mit dieser soll dann eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden, bezeichnet als „Basisverbrauch“. Diese Überlegung ist gut und wird vielen Menschen in Privathaushalten helfen. Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland erklärt dazu: „Die geplante Entlastung erreicht nicht alle Menschen, die auf diese Unterstützung tatsächlich angewiesen sind.“ Die Diakonie Mitteldeutschland fordert die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Strompreisbremse auch für Menschen in Pflegeeinrichtungen, in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung kommt.

Christoph Stolte: „Für diese Menschen ist die Wohneinrichtung ihr Zuhause und hier wird der Grundbedarf an Strom abgedeckt. Die Nutzung der Strompreisbremse sollte für Menschen, die in Einrichtungen leben, summarisch über die Wohnstätte geregelt werden, also anhand der Gesamtzahl der dort lebenden Menschen.“ Zudem sollte die Preisbremse nicht nur für Strom-, sondern auch für Heizkosten gelten. Diese Preisbremse würde den Wohneinrichtungen helfen, die Kostenexplosion zu bewältigen und die Menschen zuverlässig in ihrem Zuhause zu versorgen.