Während in Berlin noch an einer Krankenhausreform mit Bestandsperspektiven für ebenso gute fachliche wie wohnortnahe Versorgung gearbeitet wird, zeigt sich in Ländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, dass Krankenhäuser längst vor dem Aus stehen, wenn sie nicht mit rettenden Zuschüssen von Ländern und Kommunen alimentiert werden. Dass eine auskömmliche Finanzierung nicht allein im Gesundheitsmarkt und durch die Zahlungen der Krankenkassen eintritt, wird offensichtlich, wenn man die Überweisungen der Länder an die Universitätskliniken in den Blick nimmt. Und: Immer öfter rufen kommunale Krankenhäuser nach Finanzhilfe aus dem Stadt- oder Kreishaushalt.
Tatsächlich werden auch immer mehr Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft mit Finanzspritzen aus Steuermitteln unterstützt. In Magdeburg stimmte der Stadtrat der Übernahme einer Ausfallbürgschaft über 20 Millionen Euro für das städtische Klinikum Magdeburg zu, das Harzklinikum bekommt vom Landkreis Harz 6,5 Millionen Euro als einmaliges Darlehen. Ende November hat auch das Krankenhaus Apolda den Kreistag um Unterstützung gebeten.
Da notwendige und wichtige Entscheidungen auf Bundesebene geschoben werden und Krankenhausleistungen unzureichend finanziert sind, sehen sich Länder und Kommunen zur Stützung der Krankenhäuser vor Ort gezwungen. Allerdings: die Stützung richtet sich nach der Trägerschaft – so bleiben zum Beispiel Krankenhäuser von Caritas und Diakonie auf sich allein gestellt und haben keine Aussicht, aus dem Unterfinanzierung-Dilemma herauszukommen.
Sofern Kommunen oder Bundesländer Krankenhäuser vor Insolvenz retten, müssen alle Trägergruppierungen anspruchsberechtigt sein. Dies gilt dann auch für Krankenhäuser in Trägerschaft von Diakonie und Caritas.
Die bestehende Berechnungsgrundlage der Preise für Krankenhausleistungen schafft in weiten Teilen der Krankenhausversorgung keinen ausreichenden Inflationsausgleich. Die Folge: Die Krankenhäuser können inflationsbedingte Preissteigerungen und die Gehaltssteigerungen der Beschäftigten nicht finanzieren.
Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland: „Die gemeinnützigen christlichen Krankenhäuser leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Versorgungssicherheit. Sie brauchen aber eine auskömmliche Finanzierung. Moderne und komplexe medizinische Einrichtungen können heute nicht mehr durch Spenden finanziert werden. Ob die geplante Krankenhausreform die Probleme löst, sehen wir erst, wenn der erste Referentenentwurf vorliegt. Die Defizite gibt es aber schon, die Reformen kommen zu spät. Jetzt muss ein Vorschaltgesetz das Krankenhaussterben verhindern.“ Die Bundesländer sind dabei aufgefordert, die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen.