Schutz geben

Meldungen/ Hinweise/ Beschwerden

Menschen Schutz geben und zu ihrem Recht verhelfen, ist Teil unseres Auftrages in der Nächstenliebe. Zudem gibt es gesetzliche Verpflichtungen und selbstgewählte, verbindliche Regelungen, in denen wir als Organisation individuelle Schutzrechte für Personen umsetzen. Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht mit den Anwendungsgebieten, Direktkontakten und gesetzlichen Quellen zu differenzierten Melde- und Schutzverfahren.


Hinweisgeberschutzgesetz (Rechtsschutz für „Whistleblower“)

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Rechtsverstößen. Aus den Hinweisen dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile erwachsen. Deshalb ist auch die Identität der Hinweisgebenden zu schützen. Durch eine interne Meldestelle (die nicht Teil der Organisation der Diakonie Mitteldeutschland ist) wird sachliche Objektivität im Umgang und professionelle Bearbeitung eingehender Hinweise nach den strengen Vorgaben des Gesetzes gewährleistet. Mit der Aufgabe der internen Meldestelle wurde die Rechtsanwaltskanzlei Althammer & Kill beauftragt.

Wer kann sich beschweren?
Alle Beschäftigten in der Geschäftsstelle der Diakonie Mitteldeutschland, auch vormalige Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Mitarbeitende einer Mitgliedsorganisation sind an die Meldestelle ihres Anstellungsträgers verwiesen.

Vertrauliche Hinweisgebung und Informationen: diakonie-mitteldeutschland.ak-compliance.de

Neben der Nutzung der internen Meldestelle der Geschäftsstelle der Diakonie Mitteldeutschland besteht außerdem die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes.

Gesetzliche Grundlage: www.gesetze-im-internet.de/hinschg

Richtlinie für das Verfahren vor der internen Meldestelle der Diakonie Mitteldeutschland gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Christian Klande Ombudsperson Kanzlei Althammer & Kill
0151 1822670

Gleichbehandlung/ Antidiskriminierung

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist ein Schwerpunkt des AGG.

Wer kann sich beschweren?
Alle Beschäftigten der Geschäftsstelle der Diakonie Mitteldeutschland im Sinne des § 6 Abs. 1 und 3 AGG, insbesondere auch zur Berufsausbildung Beschäftigte, Bewerber und Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist, sofern die Benachteiligung im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/agg/

Arbeitsgerichtsgesetz § 61b Klage wegen Benachteiligung
www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__61b.html

Handlungsleitfaden der Beschwerdestelle gemäß § 13 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Geschäftsstelle der Diakonie Mitteldeutschland und zu Präventionsmaßnahmen gemäß § 12 Abs. 2 AGG.

Claudia Gruner Referentin des Vorstandes Diakonie Mitteldeutschland
0345 12299-120

Vertretung

Anja Halle
Telefon 0345 12299-370
E-Mail halle@diakonie-ekm.de


Gemeinsame Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt

in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland

Besteht ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Orten, Veranstaltungen oder Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland, ist die Meldestelle in Kenntnis zu setzen. Die Beratungsstelle „Kind im Zentrum“ in Wittenberg wurde vertraglich durch die EKM, die Evangelische Landeskirche Anhalts und die Diakonie Mitteldeutschland als Gemeinsame Meldestelle beauftragt.

Wer kann etwas melden?
Jede Person, die einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt im Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland hegt.
Jede Person hat auch die Möglichkeit, sich zur Einschätzung eines Vorfalls von der Meldestelle beraten zu lassen.

Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 18. April 2021
www.kirchenrecht-ekm.de/document/48106

Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 15. November 2021
www.kirchenrecht.uni-halle.de

Richtlinie der Diakonie Mitteldeutschland zur Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland


Annett Kröckel EJF "Kind im Zentrum" (KIZ) Wittenberg
Juristenstraße 12
Lutherstadt Wittenberg 06886
03491 45938-82
Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter und ihr soziales Umfeld

Allgemeine Beschwerdestelle der Geschäftsstelle

Beschwerden von Mitgliedsorganisationen gegenüber Mitarbeitenden und Vorgängen in der Geschäftsstelle der Diakonie Mitteldeutschland, Beschwerden zu innerverbandlichen Vorgängen, Hinweise von Klientinnen und Klienten gegenüber Einrichtungen und Diensten unserer Mitgliedsorganisationen und ähnliches werden hier vertraulich aufgenommen. Der Beschwerdeprozess ist Teil der inneren Organisationsabläufe der Diakonie Mitteldeutschland und durch Maßgaben des Qualitätsmanagements strukturiert. In der Beschwerdeaufnahme wird geprüft, inwieweit gesetzliche Vorgaben nach Hinweisgeberschutzgesetz, nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz oder Fälle sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen sind.

Wer kann sich beschweren?
Mitarbeitende und Leitungsverantwortliche in Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland und Klientinnen und Klienten beziehungsweise Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen und Diensten
in der Mitgliedschaft in der Diakonie Mitteldeutschland.
Ebenso Mitarbeitende der Geschäftsstelle der Diakonie Mitteldeutschland.

Claudia Gruner Referentin des Vorstandes Diakonie Mitteldeutschland
0345 12299-120