Erste konkrete Schritte zur Kindergrundsicherung sind mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung heute gemacht. Mit dem heute vorgestellten Kompromiss sollen Leistungsansprüche leichter anerkannt werden. Allerdings ist das Existenzminimum weiterhin zu niedrig bemessen.
Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland: „Die Ideen zum Bürokratieabbau werden konkreter und damit wird der Zugang zu Leistungen, die zu oft ungenutzt blieben, wahrscheinlicher. Auch für Familieneinkommen im Niedriglohnsektor rechnen wir mit einer spürbaren Verbesserung durch den neuen Kinderzuschlag. Das wird in Sachsen-Anhalt und Thüringen vielen Kindern zugutekommen.“
Allerdings kann niemand davon ausgehen, dass mit 2,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2025 eine armutsfeste Kindergrundsicherung geschaffen wird. Die grundsätzlichen Fehler bei der Ermittlung des Existenzminimums werden nicht behoben.
Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Diakonie Deutschland hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Situation von Alleinerziehenden wird sich kaum verbessern, wenn ausschließlich verminderte Unterhaltsanrechnungen für Erwerbstätige vorgesehen sind. Christoph Stolte: „Das Wirtschaftsgutachten hat deutlich gezeigt: Kinderarmut bekämpfen ist eine Investiv-Aufgabe. Soziale Teilhabe, Bildungschancen und die Befähigung für gute Erwerbsbiografien brauchen ein Zukunftsversprechen für Kinder, das wir in den heute vorgestellten Eckpunkten der neuen Kindergrundsicherung nicht erfüllt sehen.“