Ambulante Wohngemeinschaften gemäß § 38a SGB XI

In ambulanten Wohngemeinschaften teilen sich mehrere Personen eine Wohnung mit gemeinschaftlichem Wohnzimmer sowie einer Gemeinschaftsküche. Professionelles Pflegepersonal betreut die Mieter rund um die Uhr. Wohngemeinschaften sind zumeist als eigenständige Mietergemeinschaft organisiert.

Jedes WG-Mitglied bewohnt darin ein eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln. Küche, Wohnzimmer und Bäder nutzen die Mieter gemeinsam. Die Gemeinschaft ist überschaubar und es kommen stets die gleichen Pflege- und Betreuungskräfte in die häusliche Umgebung. In vielen Wohngemeinschaften ist es ausdrücklich erwünscht, dass sich die Angehörigen rege am WG-Leben beteiligen und den Alltag organisieren helfen.

Das Leben in der WG läuft so normal wie möglich ab: die Mitglieder erledigen wichtige Tätigkeiten soweit sie es können und wünschen selbst. Wie viel eine Betreuung in einer WG kostet, hängt von der Zahl der WG-Mitglieder und ihrem Hilfebedarf ab.