Arbeitsrechtliche Kommission
des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V.
Das gewählte Gremium besteht aus jeweils fünf Vertretern von Dienstnehmern und Dienstgebern evangelischer Sozialeinrichtungen, sowie Stellvertretern.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern. Die aktuelle Geschäftsordnung ist in unserem Extranet veröffentlicht.
- Amtszeit vom 23. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023 -
Vorsitzende
Babett Sauerbrey
Bodelschwingh-Hof Mechterstädt
Stellvertretender Vorsitzender
Clemens Schlegelmilch
Novalis Diakonieverein
Dienstgebervertreter
Mitglieder
Dr. Björn Starke
Christophoruswerk Erfurt
Ernst-Christoph Römer
Stadtmission Halle e. V.
Clemens Schlegelmilch
Novalis Diakonieverein
Stellvertretende Mitglieder
Prof. Dr. Klaus Scholtissek
Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein
Doreen Schnee
Matthias-Claudius-Haus
Michael Weigel
Diakonie Mitteldeutschland
Heike Reiff
Diakonie Mitteldeutschland
Stephan Zwick
Evangelische Stiftung Neinstedt
Dienstnehmervertreter
Mitglieder
Babett Sauerbrey
Bodelschwingh-Hof Mechterstädt
Tobias Klapczynski
Diakonie Mitteldeutschland
Stellvertretende Mitglieder
Marc Scheidig
Diako Thüringen gem. GmbH
Petra Freitag
Diakonieverein Carolinenfeld e.V.
Erfurt, den 19. August 2022
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Wahlversammlung für Arbeitsrechtliche Kommission
Wahlversammlung am 6. Juni 2023
Für die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2027 wurden bislang die zwei Dienstnehmervertreter der Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände durch den VKM-EKM entsandt. Die fünf Dienstgebervertreter wurden durch den Vorstand des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. entsandt.
Die drei Dienstnehmervertreter der Mitarbeiter des Diakonischen Werkes und seiner Mitgliedseinrichtungen werden durch den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen entsandt. Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hat bis zum 31. März 2023 keine Dienstnehmervertreter benannt, so dass diese in einer gemeinsamen Wahlversammlung der Delegiertenversammlung und der Regionalkonvente der Mitarbeitervertretungen gewählt werden.
Die Wahlversammlung findet am 6. Juni 2023 im Landeskirchenamt der EKM, Großer Saal, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt um 11.00 Uhr statt. Die Einberufung der Wahlversammlung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EKM Nr. 5 des Jahres 2023. Die Wahlversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der Delegiertenversammlung und Regionalkonvente an der Wahlversammlung teilnehmen. Nehmen weniger Vertreter an der Wahlversammlung teil oder wird die notwendige Anzahl der Dienstnehmervertreter nicht gewählt, so ist eine zweite Wahlversammlung einzuberufen.
Teilnahme an der Wahlversammlung am 6. Juni 2023
Rechtsgrundlage der Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission ist das ARRG-DW.EKM: 701 Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM (ARRG-DW.EKM) – Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekm.de).
Ansprechpartnerin: Katja Siebert
Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission
Landeskirchenamt der EKM, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt
Zweite Wahlversammlung am 27. Juni 2023
Nehmen an der Wahlversammlung am 6. Juni 2023 weniger als die Hälfte der Mitglieder der Delegiertenversammlung und Regionalkonvente teil oder wird die notwendige Anzahl der Dienstnehmervertreter nicht gewählt, ist eine zweite Wahlversammlung durchzuführen.
Die zweite gemeinsame Wahlversammlung findet am 27. Juni 2023 im Landeskirchenamt der EKM, Großer Saal, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt um 11.00 Uhr statt. Die Einberufung der zweiten Wahlversammlung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EKM Nr. 5 des Jahres 2023. Die zweite Wahlversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
Sofern die Durchführung einer zweiten Wahlversammlung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM nicht notwendig sein sollte, wird dies im Amtsblatt der EKM Nr. 6 des Jahres 2023 sowie in Diakonie Mitteldeutschland schnell+aktuell bekannt gegeben.
Teilnahme an der zweiten Wahlversammlung am 27. Juni 2023
Rechtsgrundlage der Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission ist das ARRG-DW.EKM: 701 Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM (ARRG-DW.EKM) – Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekm.de).
Ansprechpartnerin: Katja Siebert
Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission
Landeskirchenamt der EKM, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt