Kurzzeitpflege

Neben ausgewiesenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen halten einige unserer diakonischen stationären Einrichtungen auch Plätze für Kurzzeitpflegegäste vor.

Diese Leistungen stehen Pflegebedürftigen längstens 28 Tage im Jahr zu und dürfen pro Jahr maximal 1.612 Euro kosten. In der Praxis bedeutet das: Die Angehörigen vereinbaren mit der Pflegeeinrichtung eine bestimmte Anzahl von Tagen, die dem Gegenwert von 1.612 Euro entsprechen. Ist dieser Betrag aufgebraucht, besteht zudem die Möglichkeit, den noch nicht verbrauchten Leistungsbetrag für Verhinderungspflege für Leistungen der Kurzzeitpflege einzusetzen. Dadurch kann der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege sogar auf bis zu 3.224 Euro verdoppelt werden.

Kurzzeitpflege bietet sich nicht nur an, wenn pflegende Angehörige erkranken. Sie empfiehlt sich ganz besonders dann, wenn sich der körperliche und geistige Zustand eines pflegebedürftigen Menschen vorübergehend verschlechtert.