Meldung der Wahlergebnisse MAV
Wir bitten unsere Mitgliedseinrichtungen um Mitteilung der Ergebnisse von Mitarbeitervertretungswahlen
Nach § 5 Absatz 2 b AusfG-MVG.EKD sind dem Diakonischen Werk durch den Wahlvorstand die Namen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, der übrigen Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter, die Anschrift sowie die Kontaktdaten der MAV mitzuteilen. Sinn und Zweck dieser Reglung ist es, die Erreichbarkeit der Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen sicherzustellen und dadurch die Einberufung der Delegiertenversammlung und den Regionalkonventen sowie den Austausch zwischen den Mitarbeitervertretungen zu erleichtern.
Wir möchten Sie daher bitten, uns die genannten Daten (Vorsitzende/Vorsitzender, Anzahl der Mitglieder, Kontaktdaten) zu übermitteln. Sind in Ihrer Einrichtung mehrere Mitarbeitervertretungen gewählt, bitten wir, diese jeweils separat zu melden. Ergeben sich während der Amtszeit Änderungen oder Neuwahlen teilen Sie uns diese bitte ebenso über unser Online-Formular mit. Vielen Dank!