Verbesserungen für die Kinderförderung in Sachsen-Anhalt?

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Nancy Wellenreich
Referentin Jugendhilfe und Kindertagesstätten Sachsen-Anhalt

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(16. Mai 2018) Ein Blick auf die Details einer geplanten Gesetzesänderung: Der Koalitionsausschuss Sachsen-Anhalt hat am 8. Mai ein Eckpunktepapier zu Änderungen am Kinderfördergesetz veröffentlicht. Darin sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zum Beispiel für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Kita) geregelt.

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Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses Sachsen-Anhalt soll eine Entlastung für Erzieherinnen und Erzieher bringen. (Foto: Archiv)

Wesentliche Inhalte der geplanten Änderungen sind:

Transparente Finanzierung durch Systemwechsel
Laut Koalitionsausschuss soll dich das Land zukünftig mit 50 Prozent an den gesamten Personalkosten für pädagogische Fachkräfte beteiligen. Dabei soll der Mittelwert der Jahrespersonalkosten für pädagogische Fachkräfte (Entgeltgruppe 8a und 8b TVöD SUE, Erfahrungsstufe 5) als Berechnungsgrundlage dienen.
Aus unserer Sicht muss bei einer solchen Regelung darauf geachtet werden, dass Personalkostensteigerungen durch Tariferhöhungen der nächsten Jahre bei dieser Berechnungsgrundlage berücksichtigt sind. Bisher wurden sie bei der Berechnung der Pro-Kind-Pauschale nicht eingepreist. Dadurch ist ein
Finanzierungsdefizit bei den Kommunen entstanden, welches auch die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen zu spüren bekommen haben.
Ebenso wichtig aus unserer Sicht: Die Finanzierungsströme müssen klar geregelt und der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten sein. Dabei ist auf eine Finanzierung aus einer Hand zu achten.

Entlastung der Eltern
Mit den geplanten Gesetzesänderungen sollen Eltern, die mehr als ein Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, spürbar entlastet werden indem sie nur für das erste Kind einen Kostenbeitrag bezahlen müssen.
Wir geben zu bedenken, dass hiervon leider nicht alle Eltern profitieren können. Bedingung für die finanzielle Entlastung ist, dass die Geschwisterkinder ebenfalls in einer Krippe oder einer Kita betreut werden. Eltern, bei denen eines der Kinder bereits den Hort besucht, haben von dieser Regelung keinen Vorteil.
Unbeantwortet ist noch die Frage, ob diese Regelung nur für Kinder gilt, die in der gleichen Kindertageseinrichtung betreut werden, oder ob auch eine Betreuung in unterschiedlichen Kitas möglich ist.

Entlastung von Erzieherinnen und Erziehern
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt Ausfallzeiten von zehn Tagen pro Fachkraft und Jahr in der Finanzierung anzuerkennen.
Es ist gut, dass nun endlich auch Ausfallzeiten, die durch Fort- und Weiterbildung, Krankheit und Urlaub entstehen, gesehen und ausgeglichen werden. Ein erster Schritt in die richtige Richtung! Aber zehn Tage pro Fachkraft und Jahr sind aus unserer Sicht viel zu wenig. So sind allein im Jahr 2013 durchschnittlich 23 Tage pro Jahr und pro pädagogischer Fachkraft durch krankheitsbedingten Ausfall angefallen. Die Fakten sind im Sozialministerium durch die Evaluation des KiFöG bekannt. Hinzu kommen noch Ausfälle durch Urlaub und Fort- und Weiterbildung. Die vom Koalitionsausschuss vorgeschlagenen zehn Tage liegen damit sogar noch unter der Hälfe der tatsächlich regelmäßig entstehenden Ausfallzeiten.

Gleicher Bildungsanspruch für alle Kinder
Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz soll künftig von zehn Stunden je Betreuungstag bzw. 50 Wochenstunden auf acht Stunden je Betreuungstag bzw. 40 Wochenstunden herabgesetzt werden.
Für Eltern mit weiten Anfahrtswegen zur Arbeit entstehen hier Nachteile. Das Eckpunktepapier hält zwar Eltern für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund von Ausbildung, Fortbildung oder Studium, die Option auf mehr Betreuungsstunden offen, aber wie soll in der Praxis mit dieser Regelung umgegangen werden? Tragen dann die Eltern die Kosten für die neunte und zehnte Betreuungsstunde allein? Oder müssen die Träger diese Kosten im Rahmen der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern verhandeln? Es bedarf einer dingenden Klärung, wer diese Kosten am Ende trägt.

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Ein Betreuungsstag von 8 Stunden ist für viele Eltern aus beruflichen Gründen nicht ausreichend. Wie sollen Mehrstunden künftig finanziert werden? (Foto: Archiv)

Förderung von Kitas mit besonderem Bedarf
Der Koalitionsausschuss will Kindertageseinrichtungen unterstützen, die in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf zu finden sind.
Ein guter Ansatz, der in der Praxis hoffentlich nicht zu kurz gedacht wird. Um einer Ghettoisierung entgegenzuwirken, brauchen alle Kindertageseinrichtungen Unterstützung, in denen Kinder mit besonderen Bedarfen betreut werden. Inklusion bedeutet hier, dass der besondere Bedarf aber nicht nur daran gemessen wird, ob das Kind eine geistige, körperliche oder emotionale Behinderung hat.

Stärkung der Rolle der Gemeinden
Der Koalitionsausschuss will die Rolle der Gemeinden stärken, indem eine gemeinsame Unterzeichnung durch Gemeinden, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der Kindertageseinrichtung bei den Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen erforderlich ist.
Wie soll das die Gemeinden in Sachsen-Anhalt stärken? Schon jetzt haben die Gemeinden die Möglichkeit, das Einvernehmen zu verweigern. Problematisch wurde es, weil das bestehende KiFöG den Gemeinden diese Option zwar eingeräumt hatte, aber keinerlei Vorschläge unterbreitet, wie dann das Einvernehmen gemeinsam mit allen Beteiligten herbeigeführt werden kann.
Uns ist nicht klar, wie die im Eckpunktepapier angedeutete Stärkung der Gemeinden durch eine gemeinsame Unterschriftenregelung unter den Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen diesen Zustand verbessern soll.

Stärkung der Elternvertretungen
Laut Eckpunktepapier sollen die Elternvertreter gestärkt werden, indem das Elternkuratorium zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten erhält – zum Beispiel bei der Regelung, ob eine ärztliche Gesundschreibung nach Krankheit des Kindes notwendig ist.
Es ist gut, dass die Elternvertretung gestärkt werden soll. Allerdings muss man hier auch deutlich die Gremien einer Kindertageseinrichtung unterscheiden. So ist das Kuratorium sowohl mit Vertretern und Vertreterinnen aus der Elternschaft besetzt, als auch mit Vertretern und Vertreterinnen des Trägers der Einrichtung. Außerdem gibt es noch die Funktion der Elternsprecher und Elternsprecherinnen. In der Absicht zusätzlicher Mitwirkungsmöglichkeiten muss zwingend darauf geachtet werden, dass nicht in Bereiche eingegriffen wird, die nur durch den Träger zu regeln sind.
Völlig unklar bleibt dabei, auf welche Art und Weise das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration die Landeselternvertretung stärken will.

Anerkennung der „Kitaler“
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt, staatlich geprüfte Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen, sogenannte Kitaler auszubilden und diese im Gesetz als pädagogische Fachkräfte zu verankern.
Der Fachkräftemangel im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde erkannt und hier soll gegengesteuert werden.
Damit „Kitaler“ einen guten Einstieg in das Praxisfeld Kindertageseinrichtungen bekommen, bedarf es einer guten Ausbildung, in der sowohl die Inhalte des Bildungsprogramms Bildung, elementar für die Arbeit mit den Kinder vermittelt werden, als auch erwachsenenbildnerische Elemente für die Arbeit mit den Eltern. Außerdem braucht es praktische Erfahrungen im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen. Damit die Kitaler dort einen guten Einblick in ihre zukünftige Arbeit bekommen, brauchen wir zusätzliche zeitliche Ressourcen bei den anleitenden pädagogischen Fachkräften oder bei der Leitungskraft.

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Der Fachkräftemangel im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde erkannt und hier soll gegengesteuert werden. (Foto: Frieder Weigmann)

Weiterentwicklung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen beizubehalten. Das begrüßen wir sehr und wir teilen die Einschätzung, dass das System der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen eine transparente Darstellung der Kosten ermöglicht. Jedoch sollte das Land Sachsen-Anhalt auch eine vergleichbare Verhandlungsgrundlage in den Landkreisen anstreben. Dies kann zum Beispiel durch die Einführung eines verbindlichen Kontenblattes geschaffen werden.

Kita-Verpflegung
Die sogenannten „mittelbaren Verpflegungskosten“ (insb. Küchennebenleistungen) sollen zukünftig im Rahmen der allgemeinen Platzkosten bei den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen berücksichtigt werden.
Eine klare Regelung zum Umgang mit diesen Kosten ist schon lange überfällig. Bei der Umsetzung muss jedoch darauf geachtet werden, dass damit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen wird.

Aktuellere Berechnungsgrundlagen
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt, durch die Einführung einer landesweiten Software bzw. einer gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten zu Kinderzahlen und Betreuungsumfängen, landesweit überprüfbare Betreuungszahlen zu erhalten, um die Landeszuweisungen daran anpassen zu können.
Für die Kitas entsteht damit aber zusätzlicher Aufwand. Die Erfassung statistischer Daten und das Einpflegen in die Software binden extra Zeiten in den Kindertageseinrichtungen. Mit dem bisherigen Personalschlüssel bzw. den sehr unterschiedlichen Regelungen zur Leitungsfreistellung in den einzelnen Landkreisen kann dieser Aufwand nicht geleistet werden.

Vergleichbare Kostenstrukturen
Laut Eckpunktepapier soll ein Kostenblatt zur einheitlichen Kalkulation der Pro-Platz-Kosten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration erarbeitet werden.
Wir sehen darin einen guten Ansatz. Allerdings muss das Kostenblatt alle Kostenpositionen enthalten, die in einer Kindertageseinrichtung relevant sind. Außerdem sollte das Kostenblatt verbindlich in allen Landkreisen angewendet werden.