Herausforderung Pflege - Ist die Reform gelungen?

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(03. Juli 2018) Pflege ist ein Dauerthema in politischen Diskussionen. Mit der Pflegereform und drei Pflegestärkungsgesetzen ist die Bundesregierung in den letzten Jahren sehr konkrete Schritte gegangen. Zeit für ein Zwischenfazit: Ist die Reform gelungen? Haben wir eine Antwort auf die Frage, wie die Pflege zukunftsfest gestaltet werden kann?
Auch der Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD zeigt das Thema Pflege als zentralen Schwerpunkt. Wir geben hier einen kurzen Überblick zu Problemfeldern, Erwartungen und Lösungen in der aktuellen pflegepolitischen Diskussion.

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„Pflege und Betreuung werden ohne Barmherzigkeit kalt und gefühllos.“ – OKR Christoph Stolte (Foto: Tristan E. Fürstenau)

„Pflege und Betreuung werden ohne Barmherzigkeit kalt und gefühllos. Es bedarf der emotionalen Zuwendung und der Empathie. Es bedarf wirklicher Begegnungen zwischen zwei Menschen, deren Herzen sich wahrnehmen. Es bedarf einer Leidenschaft, die im professionellen Tun mitschwingt.“ Das von Oberkirchenrat Christoph Stolte gezeichnete Bild klingt wie ein Wunsch, der für viele Mitarbeitende in der Altenpflege zunehmend schwer erreichbar scheint. Statt Barmherzigkeit und Zuwendung sind die Pflegekräfte gefangen in starrer Verrichtungsarbeit und überbordenden Verwaltungsaufgaben. Für viele junge Menschen ist der Beruf unattraktiv und das bestehende Personal beklagt Überforderung.
Die viel geforderte Reform der Pflege war dringend notwendig. Doch hat sie auch eine Verbesserung der Situation erreicht?

Die Pflegestärkungsgesetze – Aufbruch aus veralteten Strukturen?
In drei verschiedenen Stufen sollen die Pflegestärkungsgesetze auf bestehende Probleme reagieren und deutliche Verbesserungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige bringen. Die Herausforderungen, auf die hier reagiert wird, sind der zu erwartende Anstieg der pflegebedürftigen Personen (plus 40 Prozent bis 2030), der Mangel an qualifizierten Pflegekräften und das Bedürfnis nach einer besseren bedarfsgerechteren, flexiblen Pflege. Dass die Frage „Was kann der Pflegebedürfte?“ als zentraler Ausgangspunkt aller Überlegungen angesetzt wurde, ist gut. Diese banal klingende Frage bringt eine neue Tiefe in die Gestaltung der Pflegeleistung und stellt einen echten Paradigmenwechsel dar. Neben körperlichen Bedürfnissen wird viel stärker als bisher die Kognition und Psyche des Pflegebedürftigen in den Blick genommen. Die Verrichtung ändert sich hin zur Unterstützung und zum Erhalt der Fähigkeiten, die der Pflegende besitzt.
Pflegebedürftige und Angehörige besitzen mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Pflegeleistungen. Auch die Kompetenz der Pflegefachkräfte wird mit den neuen Gesetzen gestärkt und anerkannt und ermöglicht eine besser an die Situation angepasste Pflege. Ein Knackpunkt ist allerdings derzeit die Abrechnung der Leistung gegenüber den Pflegekassen und die Sicherstellung einer hohen Pflegequalität. Mehr Flexibilität macht eine Abrechnung und Qualitätssicherung komplexer. Durch den neuen Begriff und die neuen Gesetze wird hinterfragt, welche Leistung Pflegebedürftige und deren Angehörige aus der Pflegeversicherung erhalten. Das Pflegversicherungssystem wird damit einer neuen Bewertung unterzogen. Die Ausweitung des Begriffs „Pflegebedürftigkeit“ bringt zusätzliche Herausforderungen und Spannungen in das bestehende Abrechnungssystem.

Die Diakonie Mitteldeutschland und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege haben die Herausforderungen und Aufgaben aus den neuen Gesetzen erkannt und arbeiten an Lösungen. Die Gesetzesänderungen bringen Verbesserungen, beantworten viele Fragen aber nur unzureichend: Woher sollen zusätzliche Fachkräfte kommen bzw. wie kann man die Attraktivität des Berufsbildes stärken? Wie kann man Interessierte am Beruf, insbesondere Schüler und Quereinsteiger, besser unterstützen? Wie kann man bürokratische Hürden abbauen und die Ausbildung effektiver gestalten? Wie kann man bestehende, engagierte Pflegekräfte besser entlasten und ihnen mehr Freiraum in der Arbeitsgestaltung geben? Im Koalitionsvertrag 2018 suchen wir nach Antworten.

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Weg vom Papier: Die Digitalisierung der Pflegedokumentation ist eine deutliche Entlastung für Pflegekräfte (Foto: Archiv)

Der Koalitionsvertrag – Aktionismus oder durchdachter Plan?
Im Koalitionsvertrag ist dem Thema Pflege ein umfangreiches Kapitel gewidmet, das viele offene Fragen und Probleme angehen soll. So sollen Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung sorgen und zusätzliche Stellen gezielt gefördert werden. Das ist auf den ersten Blick gut. Doch der Koalitionsvertrag gibt keine konkrete Richtung vor, wie diese Anpassungen erfolgen und nachhaltig finanziert werden sollen. Eine bessere Personalausstattung in den Einrichtungen darf nicht automatisch zu einer höheren Zuzahlung bei den Pflegebedürftigen bzw. zu höheren Ausgaben der Sozialhilfe führen. Eine systematische Leistungsdynamisierung der Pflegeversicherung oder eine Änderung des Teilkaskosystems wird im Koalitionsvertrag nicht thematisiert.

Ein weiterer Punkt im Koalitionsvertrag ist die sofortige Einrichtung von 8.000 zusätzlichen Fachkraftstellen in Pflegeeinrichtungen der medizinischen Behandlungspflege. Hier wird eine langjährige Forderung der Diakonie aufgegriffen, indem diese Stellen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden sollen.
Die Zahl 8.000 ist ebenso wie der neuere Vorschlag mit 13.000 jedoch viel zu niedrig angesetzt und wiegt den tatsächlichen Bedarf nicht auf. Mit dieser Zahl steht weniger als ein Vollzeitpflegemitarbeiter pro Einrichtung zur Verfügung – ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ein Punkt, der auch nur unzureichend behandelt wurde, ist die Ausstattung ambulanter Pflegedienste. Einem Gutachten aus dem Jahr 2013 zufolge sind die Kosten der Pflegedienste in Deutschland seit 1998 im Schnitt um 70,4 Prozent gestiegen – die Ausgaben der Kassen zur Finanzierung dieses Bedarfs stiegen jedoch nur um 15 Prozent. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Insbesondere die Vergütung der nicht auskömmlich finanzierten Fahrtwege ist zwischen den Krankenkassen und Pflegediensten ein Streitthema, bei dem der Gesetzgeber laut Koalitionsvertrag eingreifen will und auch muss.
Das Problem des Fachkräftemangels wird im Koalitionsvertrag durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ aufgegriffen. Maßnahmen sind eine Ausbildungsoffensive, die Schaffung von Anreizen zur Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm nach der Aus- und Elternzeit, eine bessere Gesundheitsvorsorge für Beschäftigte und eine gestärkte Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften. Der Ausgang der Aktion ist offen, doch die Absichten weisen in die richtige Richtung.

Positiv bewerten wir den im Koalitionsvertrag formulierten Willen zur Verankerung von Tarifverträgen im Sozialgesetzbuch, um angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte auch gesetzlich zu sichern. Im Detail bleibt hier nur zu klären, welche Auswirkungen sich hier auf den „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht ergeben werden. Wenn die Tarifautonomie gewahrt bleibt, können die Rahmenbedingungen für alle Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Nicht aufgegriffen wurden jedoch unsere Bedenken in Bezug auf den Trend der Gewinnerwartungen privatrechtlicher Organisationen und der Gewinnung von Renditen aus der Sozialversicherung zu Lasten von Pflegebedürftigen und Mitarbeitenden. Hierdurch entstehen der Pflege- und Gesundheitswirtschaft noch immer nachhaltige Schäden. Auch unsere Bitte an die zuständige Kommission sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen, hat bisher kein Gehör gefunden.
Der festgeschriebene Abbau von Bürokratie und Dokumentation durch die Stärkung der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft ist ein Schritt, von dem wir eine deutliche Entlastung der Pflegefachkräfte erwarten.

Fazit: Die Pflegestärkungsgesetze haben schon deutliche Verbesserungen gebracht. Eine Nachjustierung ist jedoch dringend erforderlich. Wenn die „Konzertierte Aktion Pflege“ die Versprechen der Bundesregierung einlöst, kann sich für Pflegebedürftige und Mitarbeitende in der Pflege noch einiges verbessern. Die Maßnahmen im Koalitionsvertrag machen einen Schritt in die richtige Richtung, gehen unserer Ansicht nach jedoch nicht weit genug, um die Probleme und Herausforderungen der kommenden Jahre zu lösen. Wir brauchen einen verbindlichen Kostenrahmen, in dem geklärt ist, wer die entstehenden Mehrausgaben trägt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Unterseiten des Referates Altenhilfe und Hospiz.